Downloads & Formulare

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Formulare für unsere Kanzlei. Informieren Sie sich gerne vorab über unsere Preise und Weiteres.

  • Aufnahmebogen

  • Hinweise zur Datenverarbeitung

  • Hinweise zur Kostenerhebung

  • Verfahrenskostenhilfeantrag

  • Beratungshilfeantrag

Was kosten die Leistungen unserer Anwälte?

So setzen sich die Kosten zusammen

Wir berechnen unsere Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hier spielt die Festsetzung des Gegenstands- bzw. Streitwerts als Berechnungsgrundlage die entscheidende Rolle. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung kann sich jedoch auch aus einer Vergütungsvereinbarung ergeben. Für eine Erstberatung berechnen wir 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 Euro inkl. MwSt.

In puncto Kosten muss zusätzlich zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden werden. Der Hintergrund: Wird z. B. vor Gericht verhandelt, fallen im Gegensatz zu einer außergerichtlichen Verhandlung zusätzliche Gerichtskosten an. Außerdem können im Laufe eines Mandats auch Kosten durch z. B. Behördenkommunikation, Abschluss eines Vergleichs, Termingebühren oder Einigungsgebühren entstehen.

Haben Sie Fragen zum Thema Kostenübernahme von Anwaltsgebühren? Wir helfen Ihnen gerne weiter und sagen Ihnen, inwiefern eine Beratungshilfe oder eine Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann – oder ob eine Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung möglich ist.

Sie suchen eine erfahrene Anwaltskanzlei in Augsburg?

Wir vertreten Sie engagiert und erfahren im Familien-, Erb-, Migrations- und Strafrecht.

Kontakt aufnehmen